

|
Stand : Dienstag, 10 April, 2012 |
optimiert für Internet-Explorer 6.x und Netscape 7.x |
|
Design : Peter Cohrs |
Die SituationAlle Organisationen des Gesundheitswesens müssen bis zum 1.1.2003 ihre Qualität anhand eines Qualitätsberichtes darlegen bzw. bis 2005 ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem haben. Dies betrifft auch ambulante Einrichtungen! Laut Beschluß der 72. Gesundheitsministerkonferenz vom 9./10. Juni 1999 in Trier müssen alle Einrichtungen des Gesundheitswesens (Arztpraxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser etc.) bis zum 1.1.2003 einen jährlichen Qualitätsbericht erstellen und in geeigneter Form (Broschüre, Internet) veröffentlichen. Die Fragen
Unsere HilfeWir helfen Ihnen bei der Beantwortung der oben genannten Fragen und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Erstellung und Veröffentlichung ihres Qualitätsberichtes. Unsere ErfahrungDie Artikelserie in den URO-NEWS 1-4 2003 kann als pdf-Dokument heruntergeladen werden! |