Stand : Dienstag, 10 April, 2012

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Die Situation

Alle Organisationen des Gesundheitswesens müssen bis zum 1.1.2003 ihre Qualität anhand eines Qualitätsberichtes darlegen bzw. bis 2005 ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem haben. Dies betrifft auch ambulante Einrichtungen!

Laut Beschluß der 72. Gesundheitsministerkonferenz vom 9./10. Juni 1999 in Trier müssen alle Einrichtungen des Gesundheitswesens (Arztpraxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser etc.) bis zum 1.1.2003 einen jährlichen Qualitätsbericht erstellen und in geeigneter Form (Broschüre, Internet) veröffentlichen.

Die Fragen
  • Welche Angaben gehören in einen Qualitätsbericht?
  • Für welche Zielgruppe ist der Qualitätsbericht bestimmt?
  • Welche Hilfe bietet uns unser Qualitätsmanagementsystem?
  • Müssen wir jetzt eine Selbstbewertung durchführen?
Unsere Hilfe

Wir helfen Ihnen bei der Beantwortung der oben genannten Fragen und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Erstellung und Veröffentlichung ihres Qualitätsberichtes.

Unsere Erfahrung

Die Artikelserie in den URO-NEWS 1-4 2003 kann als pdf-Dokument heruntergeladen werden!
URO-NEWS 1-2003: Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems in der urologischen Praxis – Teil 1: Know how, Strategie und Teamgeist – mit guten Zutaten zum perfekten System (lesen Sie hier)
URO-NEWS 1-2003: Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems in der urologischen Praxis – Teil 2: Qualitätspolitik und Qualitätsziele (lesen Sie hier)
URO-NEWS 1-2003: Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems in der urologischen Praxis – Teil 3:Kernprozesse einer Praxis definieren (lesen Sie hier)
URO-NEWS 1-2003: Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems in der urologischen Praxis – Teil 4: Entwicklung eines Fragebogens (lesen Sie hier)