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Stand : Dienstag, 10 April, 2012 |
optimiert für Internet-Explorer 6.x und Netscape 7.x |
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Design : Peter Cohrs |
Strenge Pflichten und Haftungsvorschriften beim Einsatz selbst hergestellter oder kombinierter Labortests/-geräte (In-vitro-Diagnostika)Haftung„…In allen drei Fällen – also bei Eigenherstellung, einer vom Hersteller nicht ausdrücklich vorgesehenen Kombination oder unterlassener/nichtautorisierter Wartung – haftet der Anwender für die ordnungsgemäße Funktion des Produktes. Ein Rückgriff auf den Hersteller ist nicht möglich. Im Falle der Eigenherstellung ist dies selbstverständlich, da ein anderer Hersteller als der In-Haus-Hersteller nicht existiert…“ Die vollständige Veröffentlichung erhalten Sie hier! |