Obliegenheitspflichten für alle Unternehmen der Privatwirtschaft

  • Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten bei Vorliegen der gesetzlich geforderten Voraussetzungen ( z. B.  Vorabkontrolle gemäß § 4d BDSG, automatisierte Verarbeitung personenbezogener von mehr als neun Arbeitnehmern gemäß §4f BDSG)
  • Sicherstellung der rechtlichen Zulässigkeit der Datenverarbeitung (§ 4 BDSG)
  • Sicherstellung der Zweckbindung der Datenverarbeitung (§ 3a BDSG)
  • Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit (§ 9 BDSG)
  • Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG)
  • Jährliche Mitarbeiterverpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG)

 

  Stand : Dienstag, 10 April, 2012

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