Obliegenheitspflichten für alle Unternehmen der Privatwirtschaft
Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten bei Vorliegen der gesetzlich geforderten Voraussetzungen ( z. B. Vorabkontrolle gemäß § 4d BDSG, automatisierte Verarbeitung personenbezogener von mehr als neun Arbeitnehmern gemäß §4f BDSG)
Sicherstellung der rechtlichen Zulässigkeit der Datenverarbeitung (§ 4 BDSG)
Sicherstellung der Zweckbindung der Datenverarbeitung (§ 3a BDSG)
Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit (§ 9 BDSG)
Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG)
Jährliche Mitarbeiterverpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG)
Stand : Dienstag, 10 April, 2012
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